Tipps & Tricks zum Impulsprogramm digi4Wirtschaft

Detaillierter Einblick in das neue Förderprogramm „digi Investition: data“

Beim Webinar am 24.3. gab es für die Teilnehmer:innen detailliert Informationen zur Neuauflage des Impulsprogrammes digi4Wirtschaft. Der Fokus war dabei auf Neuerungen im Programmdokument der Investitionsförderung „digi Investition: data“ gerichtet. Dabei wurde auf Änderungen der inhaltlichen Schwerpunkte sowie auf vermeidbare Fehler bei der Einreichung eingegangen.

Dieses Impulsprogramm zielt darauf ab, Unternehmen in Niederösterreich bei der wertschöpfenden Nutzung von Daten zu unterstützen. Es werden Projekte gefördert, die den Aufbau und die Optimierung von Dateninfrastrukturen, die Integration verschiedener Datenquellen und die Nutzung großer Datenmengen ermöglichen sollen. Dabei sollen auch Technologien wie Künstliche Intelligenz (KI) genutzt werden, um Entwicklungen zu erkennen und Prozesse nachhaltig zu verbessern. Gleichzeitig sollte im Unternehmen auch Augenmerk auf Datenethik und den verantwortungsvollen Einsatz dieser Technologien gelegt werden. 22) Eine wesentliche Voraussetzung für die Förderung ist die Integration der geförderten Investitionen in die Arbeits- und Wertschöpfungsprozesse der Unternehmen. Die Projekte sollen dazu beitragen, datengetriebene Arbeitsabläufe zu etablieren, die Effizienz zu steigern und einen Mehrwert für das Unternehmen sowie dessen Stakeholder zu schaffen. Die Nutzung moderner Datenmanagement- und Analysetools muss klar nachweisbar und Bestandteil des Projektvorhabens sein.
Quelle: Programmdokument

Die Workshopreihe „digi Kickstart“ wurde gemeinsam mit der Beratungsförderung „digi Assistent“ ebenfalls als Unterstützungsmöglichkeiten bei der digitalen Unternehmenstransformation vorgestellt.

Mehr Infos zu digi Kickstart

Mehr Infos zu digi Assistent

Mehr Infos zu digi Investition: data

 

FAQ’s zum Webinar „Impulsprogramm digi4Wirtschaft: digi Investition: data“

Kann die Förderung mit anderen Förderungen kombiniert werden?
Digi Investition: data kann mit einer NÖBEG-Haftung sowie mit dem digi Assistenten und dem digi Kickstart kombiniert werden.

Kann ein bereits eingereichtes und abgeschlossenes Projekt aus einem vorigen Call nochmal eingereicht werden?
Nein.

Kann ein bereits eingereichtes und abgelehntes Projekt aus einem vorigen Call nochmal eingereicht werden?
Nein. Wenn es bereits voriges Jahr abgelehnt wurde (aus formalen oder inhaltlichen Gründen), würde es auch dieses Jahr wieder negativ bewertet werden.

Welche Kosten gebe ich im Antrag an – die tatsächlichen Projektkosten, oder die geförderten Projektkosten?
Im Antrag sollen die tatsächlich budgetierten Gesamtprojektkosten angegeben werden.

Muss die erhaltene Förderung am Ende des Geschäftsjahres versteuert werden?
Bitte mit dem/der Steuerberater/in für ihr Unternehmen abklären.

Die Förderung wird ja auch als „KI-Förderung“ bezeichnet. Muss eine KI-Anwendung zwingen im Projekt dabei sein?
Nein. Es können auch Projekte eingereicht werden, wo keine KI zum Einsatz kommt.

Was ist unter Datenmanagement- und Analysetools zu verstehen?
Das sind Softwarelösungen, mit denen Daten gesammelt, gespeichert, organisiert, verarbeitet und ausgewertet werden können (Datenbanken, Cloud-Speicherlösungen, Statistische Tools, Business Intelligence Tools etc.).

Wie lange hat man für die Umsetzung Zeit?
Das Projekt muss innerhalb eines Jahres umgesetzt werden.

Sind Gemeinden förderberechtigt?
Sofern die Gemeinde eine aufrechte Gewerbeberechtigung hat und die letzten drei Jahre in NÖ damit wirtschaftlich tätig war – ja.

Ist die Gewichtung von Hard- und Software bzw. externe DL relevant?
Für die Beurteilung ist eine ausgewogene Projektstruktur entscheidend. Dabei wird nur tatsächlich benötigte und sinnhaft eingesetzte Hardware gefördert, die nicht den überwiegenden Teil der Gesamtkosten ausmachen sollte.

Sind externe Dienstleistungen förderfähig?
Reine Beratungsleistungen sind nicht förderfähig – alternativ kann die geförderte Beratung durch den „digi Assistent“ in Anspruch genommen werden. Wird im Projekt jedoch eine fachliche Begleitung durch eine externe Expertin oder einen Experten benötigt, etwa zur inhaltlichen Steuerung oder Umsetzung spezifischer Maßnahmen, können diese Leistungen als förderfähige externe Unterstützung berücksichtigt werden.

Kann ein Antrag gestellt werden, wenn ein Projekt aus 2024 noch nicht abgeschlossen ist?
Ja, aber die Förderstelle achtet darauf, ob die Umsetzung beider Projekte gleichzeitig realistisch ist.

Wie werden die drei Jahre unternehmerische Tätigkeit bewertet, wenn es in diesem Zeitraum zB. zu einer Umgründung oder Übernahme gekommen ist.
Die Förderstelle beurteilt solche Ausnahmefälle aufgrund der ihr vorgelegten Dokumente. Ziel der Förderung ist es, Unternehmen, die in NÖ langfristig tätig sind, zu unterstützen.

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