Tipps & Tricks zum Impulsprogramm digi4Wirtschaft

Detaillierter Einblick in das neue Förderprogramm

Beim Webinar am 19.3. gab es für die Teilnehmer:innen detailliert Informationen zur Neuauflage des Impulsprogrammes digi4Wirtschaft. Der Fokus war dabei auf Neuerungen im Programmdokument der Investitionsförderung „digi Investition“ gerichtet. Dabei wurde auf Änderungen bei den Zulassungskriterien sowie auf vermeidbare Fehler bei der Einreichung eingegangen.

Die Workshopreihe „digi Kickstart“ wurde gemeinsam mit der Beratungsförderung „digi Assistent“ ebenfalls als Unterstützungsmöglichkeiten bei der digitalen Unternehmenstransformation besprochen.

Von den Webinar-Teilnehmer:innen gab es rege Beteiligung in Form von Live-Umfragen und auch via Chat wurden konstruktive Fragen gestellt, deren Antworten in den nachfolgenden FAQ’s nachzulesen sind.

Mehr Infos zu digi Kickstart

Mehr Infos zu digi Assistent

Mehr Infos zu digi Investition

Zur Aufzeichnung

 

FAQ’s

digi Assistent:
  • Kann ich den Berater, der im Rahmen des digi Assistent aktiv wird, selbst aussuchen?

Ja. Entweder kann aus einem bestehenden Beraterpool ausgewählt werden, oder ein Wunschberater mit entsprechenden Qualifikationen eingesetzt werden.

divi Investition:
  • Mein Einzelunternehmen bestand bereits seit fünf Jahren, aber ich habe erst letztes Jahr in eine GmbH umgewandelt. Bin ich antragsberechtigt?

Ziel der Förderschiene digiInvest im Rahmen von digi4wirtschaft ist die finanzielle Unterstützung der digitalen Transformation bestehender niederösterreichischer Unternehmen.
Ihre Umgründung eines Einzelunternehmens in eine GmbH ist nicht zwingend ein Nichterfüllen dieses Formalkriteriums, wenn der Inhalt der bisherigen wirtschaftlichen Tätigkeit (Gegenstand der Gewerbeberechtigung) unverändert weitergeführt wird.

  • Wann bekommt man die Zusage nach der Antragseinreichung, damit mit der Umsetzung/Beauftragung begonnen werden kann?

Sobald der Antrag im Förderportal gestellt ist, kann direkt danach eine Beauftragung oder die Umsetzung erfolgen. Der Bescheid ob und in welcher Höhe die Förderung zugesagt wird, kommt zurzeit etwa in 4-6 Wochen. Bitte immer bedenken, dass es keine Garantie für eine Förderzusage gibt und die Umsetzung vor Einlangen des Fördervertrags auf eigenes wirtschaftliches Risiko erfolgt.

  • Wie erfolgt die Abrechnung nach Projektumsetzung?

Sie legen die dem Projekt zugehörigen Rechnungen und entsprechenden Zahlungsnachweise ehebaldigst nach Projektende der Förderstelle vor. Diese prüft die Rechnungen und Zahlungsnachweise und zahlt den Zuschuss gemäß den tatsächlich anerkannten förderfähigen Kosten aus.

  • Muss man vor der Einreichung bei digi Investition auch den digi Assistent und die Workshopreihe digi Kickstart in Anspruch genommen haben?

Nein. Die Workshops und Beratungsleistungen sind ein Zusatzangebot, welches zur Vorbereitung der Projekteinreichung genutzt werden kann. Alle drei Säulen (Kickstart, Assistent, Investition) können unabhängig voneinander in Anspruch genommen werden.

  • Ich habe in einem vorangegangenen Call bereits ein Projekt eingereicht und gefördert bekommen. Jetzt möchte ich noch ein zusätzliches Projekt umsetzen. Kann ich nochmal einreichen?

Neu ist, dass in diesem Call nur noch ein Projekt pro Unternehmen gefördert werden kann. Natürlich können Sie jetzt ein neues Projekt einreichen, auch wenn bereits in den Vorjahren eine Förderzusage für ein anderes Projekt mit anderem Projektinhalt erfolgt ist.

  • Projektumsetzung innerhalb von 12 Monate ist neu – bedeutet das, dass eine Projektverlängerung möglich ist oder nur in Ausnahmefällen?

Eine Fristverlängerung wird in Ausnahmefällen möglich sein. Der zusätzliche Zeitrahmen ist direkt mit den Ansprechpartner:innen der Förderstelle zu vereinbaren.

  • Können Projekte gefördert werden, deren Umsetzung sich über einen längeren Zeitraum erstreckt?

Grundsätzlich gilt, dass die Umsetzung innerhalb von 12 Monaten abgeschlossen sein soll. Bei längerfristigen Projekten ist mit der Förderstelle zu besprechen, ob und wie die Investitionsförderung erfolgen kann.

  • Ist die Integration von KI in EPU auch in dieser Förderung möglich?

KI-Anwendungen können gefördert werden. Es hängt jedoch davon ab, wie und in welchen Bereichen die KI das Unternehmen unterstützt. Welche Prozesse sind betroffen, welche Schnittstellen sind mit einzubeziehen.

  • Können Webseiten, Webshop bei digi Investition eine Umsetzungsförderung bekommen?

Laut Programmdokument sind Maßnahmen zur linearen Verlagerung des Verkaufsprozesses ins Web als Stand-alone-Lösungen nicht förderfähig. Ebenso reine Social Media Marketingmaßnahmen oder App-Entwicklungen.

  • Gibt es diese Förderung auch für Kommunen?

Wenn etwa eine Gemeinde in den letzten 3 Jahren durchgängig eine aufrechte Gewerbeberechtigung hat, kann für diesen Geschäftsbereich ein Projekt eingereicht werden.

  • Sind Personalkosten zusätzlich zu den € 35.000,-  Zuschuss zu berechnen?

Die Personalkostenpauschale ist in den maximal förderbaren Projektkosten von € 70.000,- inkludiert. Also nicht on-top.

  • Beim letzten Call konnte ich mein Projekt nicht mehr rechtzeitig einreichen. In der Zwischenzeit habe ich aber mit der Umsetzung begonnen und auch schon Rechnungen bezahlt. Kann ich jetzt nochmal einreichen?

Bereits bezahlte Rechnungen bzw. begonnene Umsetzungsmaßnahmen können nicht erneut eingereicht werden, sind nicht förderfähig. Sollten Sie ein weiteres Digitalisierungsprojekt in Angriff nehmen, kann es mit entsprechenden Kostenvoranschlägen eingereicht werden.

  • Beim Kauf von Software-Abos gilt jetzt neu eine Mindestlaufzeit von 36 Monaten. Das heißt, dass der Hersteller die Rechnung im Voraus stellen kann?

Ja. Die Rechnung muss für drei Jahre im Voraus gestellt und bezahlt werden.

  • Können die Projektkosten höher als € 70.000, – sein?

Ja. Die Gesamtprojektkosten können diesen Wert übersteigen. Die Höhe des Zuschusses ist jedoch mit max. € 35.000,– gedeckelt.

  • Was zählt genau als eine Ersatzinvestition?

Darunter versteht man zB. den Tausch von Hardware auf ein neueres Gerät, auch wenn das neue Gerät etwa zusätzliche Funktionen hat. Weiters fällt darunter der Ersatz existierender Software (upgrade).

  • Woher weiß ich, ob mein Projekt für den Call passend ist, es sich auszahlt, einzureichen?

Prüfen Sie die förderfähigen Inhalte aus dem Programmdokument. Die inhaltliche Bewertung findet ausschließlich in der Jurysitzung statt. Die Sachbearbeiter:innen der Förderstelle können keine Bewertung vornehmen.

Beitrag teilen Link kopiert!